Rechtstreue, Regelkonformität
– so lässt sich der aus Nordamerika stammende Begriff Compliance übersetzen.
Inhaltlich wird hierunter die Pflicht des Unternehmers verstanden, für die Einhaltung bindender Verpflichtungen im Unternehmen Sorge zu tragen. Das sind Rechtsnormen (Gesetze, Richtlinien und Verordnungen aus EU, Bund, Land und Kommune) ebenso wie behördliche Zulassungen, Auflagen und Genehmigungen. Bindende Verpflichtungen aus Versicherungs-, Miet-, Dienstleistungsverträgen etc. können eine Rolle spielen und auch kundenspezifische Vorgaben und Anforderungen aus Normen (Produkt- und Systemnormen) sind relevant.
Insgesamt kommt schnell eine 6-stellige Anzahl an Anforderungen aus den unterschiedlichsten Quellen beisammen, welche die Geschäftsführung kennen und bezüglich ihrer Handlungspflichten in der eigenen Organisation umgesetzt haben muss.
Hierbei gilt der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Das bedeutet für die Geschäftsführung konkret, dass sie durchaus im Sinne des Organisationsverschuldens mit ihrem Privatvermögen und in eigener Person haftet, wenn sie sich nicht systematisch um die Einhaltung der bindenden Verpflichtungen kümmert.
Werfen wir einen Blick auf den deutschen Mittelstand und den Umsetzungsgrad ebendieser Thematik, nämlich inwieweit sich die Geschäftsführung / Vorstand eines Unternehmens systematisch mit dem Thema Compliance auseinandersetzt (oder eben auch nicht): Wir erleben in unserer täglichen Praxis häufig, dass in Unternehmen beispielsweise keine Rechts- und Genehmigungskataster vorhanden sind. Auch eine Syndikus-Rechtsanwaltschaft ist selten beauftragt und externe Anwaltskanzleien werden nur sehr sporadisch zum Compliance hinzugezogen. Allenfalls im Falle eingetretener unangenehmer Situationen wird der Ruf nach rechtlichem Beistand laut.
Dabei ist das Erkennen von negativen Verhaltensweisen und die Umsetzung von entsprechenden internen Sanktionen im Unternehmen oft (haftungs-)entscheidend.
Prävention ist der Leitgedanke im Compliance.
Und hierbei unterstützen wir Ihr Unternehmen! Unser Team aus festangestellten Juristen begleitet Sie auf dem Weg zur (Legal-) Compliance.
Wir legen besonderen Wert darauf, einerseits einen pragmatischen Ansatz zu wählen und andererseits die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen, ohne in eine Rechtsberatung im rechtlichen Sinne abzudriften. Denn: Eine Rechtsberatung kann nur ein niedergelassener Rechtsanwalt (m/w/d) durchführen oder ein Syndikusrechtsanwalt (m/w/d) für das Unternehmen, für welches er/sie berufen ist.