Energiemanagement

Angespannte Lieferketten und geopolitische Veränderungen rücken das Thema Energiekosten und damit den Energieverbrauch stark in den Fokus. Die unternehmenseigene energetische Leistung systematisch zu verbessern und Kosten einzusparen, das ist Energiemanagement!

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Was bedeutet Engergiemanagement?

Angespannte Lieferketten und geopolitische Veränderungen rücken das Thema Energiekosten und damit den Energieverbrauch stark in den Fokus. Die unternehmenseigene energetische Leistung systematisch zu verbessern und Kosten einzusparen, das ist Energiemanagement!

Materialkosten, Personalkosten und Energiekosten sind aktuell die ganz wesentlichen Kostenarten für viele Unternehmen. Diese gilt es in Zeiten angespannter Märkte im Blick zu haben und idealerweise zu verringern.

Das ist zunächst purer Eigennutz, welcher durch eine deutsche und europäische Gesetzgebung im Rahmen des Green Deals ergänzt wird.

So müssen alle Unternehmen, welche nicht mehr der Definition eines KMU (Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden in der EU-Empfehlung 2003/361 definiert. Danach zählt ein Unternehmen zu den KMU, wenn es nicht mehr als 249 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen € erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen € aufweist.) entsprechen, sich systematisch mit dem Thema Energie- und Ressourcenverbrauch auseinandersetzen.

Wie können Unternehmen das umsetzen?

Klassisch geschieht dies durch die Implementierung eines Umweltmanagementsystems oder die Durchführung von Energieaudits. Folgende wesentliche Herangehensweisen haben sich etabliert:

  • ISO 50001: Insbesondere für Unternehmen mit stark internationaler Ausrichtung, da weltweit anerkannt. Ideal für Unternehmen mit bestehender Zertifizierung ISO 9001, da nahezu identisch aufgebaut und somit leicht integrierbar.
  • EG-Öko-Auditverordnung (EMAS), da dies seitens der gesetzgebenden Stellen als Alternative propagiert wird und auch Nachhaltigkeitsaspekte integriert (siehe Umweltmanagement).
  • EN 16247-1: Diese Norm beschreibt die Durchführung von Energieaudits in Organisationen und ist für alle Unternehmen geeignet, welche keine oder nur begrenzte Möglichkeiten haben, den eigenen Energieverbrauch nachhaltig zu verbessern oder bei denen der Energieverbrauch keine entscheidende Rolle spielt. Indikatoren sind hier insbesondere: Dienstleistungsunternehmen, gemietete Räumlichkeiten, gesetzliche Vorgaben ohne eigene Beeinflussungsmöglichkeit.

Allen Normen und Regelwerken ist gemeinsam, dass im Rahmen einer energetischen Bewertung zunächst die Endenergieträger definiert und die Gesamtverbräuche standortspezifisch erfasst werden. Auf dieser Basis werden Optimierungspotenziale definiert, bewertet und umgesetzt. Dies kann im Rahmen von Projekten (resultierend aus einem Energieaudit) oder eines Managementsystems (ISO 50001, EMAS) erfolgen.

Besonders zu beachten ist seit Oktober 2022, dass Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 10GWh eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Maßnahmen nach DIN EN 17463:2021 durchführen müssen, um rechtskonform zu sein. Dies schränkt die unternehmerische Freiheit zum Investitionsentscheid deutlich ein.

Auch aus diesem Grund ist die Erstellung / Anpassung eines Rechts- und Genehmigungskatasters, welches rechtliche und behördliche Anforderungen an das Unternehmen bündelt, Handlungspflichten ableitet und in Form von Maßnahmen systematisch umsetzt, essentiell.

Wie wir Sie dabei unterstützen

Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl der für Sie optimalen Grundlage und bieten Ihnen u.a. folgende Dienstleistungen an:

  • Einführung / Implementierung von EM-Systemen
  • Durchführung von internen und externen Systemaudits
  • Durchführung von Energieaudits durch qualifizierte und zugelassene Energieauditoren
  • Durchführung von energetischen Bewertungen
  • Erstellung und Pflege von Rechts- und Genehmigungskatastern
  • Durchführung von Legal Compliance Audits
  • Dokumentation von EM-Systemen
  • Reorganisation & Optimierung
  • Begleitung von Zertifizierungsaudits
  • Durchführung von Prozessanalysen
  • Übernahme von externen Beauftragten-Funktionen

Besonders erwähnenswert ist, dass wir über eine eigene Rechtsabteilung mit mehreren JuristInnen verfügen, um gerade die sensiblen Compliance-Themen qualifiziert und fachgerecht umzusetzen.

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Ab in die Vergangenheit!