Nachhaltigkeits-management

Eine Entwicklung gilt als nachhaltig, wenn sie den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen.

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Themen im Bereich Nachhaltigkeit & Klimaschutz

Allgemein

Nachhaltigkeit – mehr als Klimaschutz

„Es sollte nur so viel Holz eingeschlagen werden, wie nachwachsen kann.“

Dieses Zitat von Hans Carl von Carlowitz stammt bereits aus dem 18. Jahrhundert und beschreibt die Grundidee von Nachhaltigkeit: nicht mehr Ressourcen zu verbrauchen als nachproduziert werden können. Ursprünglich nur die ökologische Perspektive im Blick hat sich der Begriff gewandelt und ist viel umfassender geworden. Die Brutland Kommission definiert 1987 eine Entwicklung als nachhaltig, „die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen.“

Dass die Bedürfnisse der Gesellschaft die zur Verfügung stehenden Ressourcen regelmäßig überschreiten, dokumentiert eindrücklich der Earth-Overshoot-Day. Das ist der Tag, an dem die Menschheit

alle biologischen Ressourcen verbraucht hat, die die Erde in einem Jahr zur Verfügung stellen kann. Im Jahr 2022 war dieser Tag am 28. Juli erreicht, vor 10 Jahren war es der 4. August, vor 50 Jahren der 14. Dezember. Das beschäftigt nicht nur Menschen, sondern auch Unternehmen und Regierungen.

Das Interesse von Regierungen spiegelt sich in gesetzlichen Vorgaben wider und das (resultierende) Interesse der Unternehmen in branchen- und kundenspezifischen zusätzlichen Vorgaben.

Gesetzliche Vorgaben (ein Ausschnitt)

SDG – Sustainability Goals

Die UN hat in der Agenda 2030 17 Ziele (Sustainability Development Goals – SDG) beschlossen mit dem Blick auf sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung. Diese Ziele unterliegen fünf Kernbotschaften bzw. Prinzipien:

  • ➔ Die Würde des Menschen im Mittelpunkt (People)
  • ➔ Den Planeten schützen (Planet)
  • ➔ Wohlstand für alle fördern (Prosperity)
  • ➔ Frieden fördern (Peace)
  • ➔ Globale Partnerschaften aufbauen (Partnership)

GRI – Global Reporting Initiative

Der GRI -Leitfaden zählt weltweit zu den bekanntesten Richtlinien für Nachhaltigkeitsberichte und ist verbindend für die Berichterstattung von Großunternehmen und Konzernen ebenso wie für Regierungen und Nichtregierungsorganisationen (NGO). Verglichen mit den SDGs der UN sind mehr Ziele enthalten und die Komplexität ist höher.

ESG – Environment, Society, Governance

Als Standard nachhaltiger Anlagen hat sich der Begriff „ESG“ etabliert. Die Abkürzung beschreibt die drei nachhaltigkeitsbezogenen Verantwortungsbereiche von Organisationen:

  • ➔ Umwelt: Klimawandel – natürliche Ressourcen – Verschmutzung, Abfall und Wertstoffe – Kreislaufwirtschaft
  • ➔ Gesellschaft: Humankapital – Produkthaftung- und Verantwortung – Stakeholdermanagement
  • ➔ Corporate Governance: Unternehmensführung – Unternehmensverhalten – Finanzierung und Rechenschaft

ESG geht über CSR hinaus und meint eine verinnerlichte Unternehmenskultur.

CSRD – Corporate sustainability reporting directive

Die NFRD (Non-financial reporting directive) wird ab 2024 von der CSRD abgelöst und stellt eine Erweiterung der bisherigen Berichtspflichten dar. Betroffene Unternehmen müssen in der Berichterstattung Angaben machen zu

  • ➔ Nachhaltigkeitszielen
  • ➔ Der Rolle von Vorstand und Aufsichtsrat
  • ➔ Den wichtigsten nachteiligen Wirkungen des Unternehmens und
  • ➔ Zu noch nicht bilanzierten immateriellen Ressourcen.

Betroffen sind zukünftig alle an der Börse gelisteten Unternehmen (außer Kleinstbetriebe) und alle großen Unternehmen, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

  • ➔ Mehr als 250 Mitarbeitende
  • ➔ Mindestens 40 Mio. Euro Umsatz
  • ➔ Mindestens 20 Mio. Bilanzsumme

Taxo­nomie­ver­ordnung

Die EU-Taxonomieverordnung definiert Vorgaben für nachhaltige Investitionen. Sie gibt Kriterien vor, unter welchen Bedingungen eine Wirtschaftsaktivität als (aus ökologischer Sicht) nachhaltig einzustufen sind:

  • ➔ Eine Wirtschaftsaktivität leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung einer oder mehrerer Umweltziele
  • ➔ Keine Beeinträchtigung eines oder mehrerer anderer Umweltziele
  • ➔ Beachtung sozialer Mindeststandards

Ziel ist es, die Finanzströme in nachhaltigere Aktivitäten umzulenken, um so die Transformation der Wirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit finanzieren zu können. Betroffen sind ab 1. Januar 2022 für das Berichtsjahr 2021 alle Unternehmen der Realwirtschaft und Finanzwirtschaft, die unter Berichtspflicht nach CSR-RUG fallen. Ab 1. Januar 2024 für das Berichtsjahr 2023 wird dies auf Unternehmen aus der Real- und Finanzwirtschaft ausgeweitet, die unter die Berichtspflicht nach CSRD fallen.

Die EU-Taxonomie umfasst sechs Umweltschutzziele:

  • ➔ Klimaschutz
  • ➔ Anpassung an den Klimawandel
  • ➔ Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen
  • ➔ Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • ➔ Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzungen
  • ➔ Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt

Die Offenlegungspflicht ist stufenweise angelegt: Diese gilt seit 2022 vorerst für die zwei Ziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Die weiteren vier Umweltschutzziele sind ab 2024 offenlegungspflichtig. Die aktuelle EU-Taxonomie legt den Fokus auf ökologische Nachhaltigkeit, eine „Sozial-Taxonomie“ wird gerade ausgearbeitet.

LkSG – Liefer­ketten­sorgfalts­pflichten­gesetz

Das LkSG – kurz Lieferkettengesetz hat die Wahrung der grundlegenden Menschenrechte, vor allem das Durchsetzen des Verbots von Kinderarbeit und die Vermeidung bzw. Minimierung von Umweltschäden als Ziel. Das Gesetz findet ab 2023 zunächst Anwendung für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden im Inland, ab 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden im Inland.

Die Sorgfaltspflichten beziehen sich auf den eigenen Geschäftsbereich, auf Partner und weitere mittelbare Zulieferer. Somit erstreckt sich die Verantwortung der betroffenen Unternehmen auf die gesamte Lieferkette.

Sie haben Fragen zu den verschiedenen gesetzlichen Anforderungen, die (womöglich) an Ihr Unternehmen gestellt werden?

Anforderungen weiterer Stakeholder

Aufgrund der Unternehmensgröße oder der schrittweisen Implementierung von Richtlinien treffen für Unternehmen womöglich gesetzlichen Vorgaben zur Erfüllung von Nachhaltigkeitszielen noch oder gar nicht zu. Jedoch werden Organisationen bei der Vergabe von Krediten oder von Versicherungen bei Nichterfüllung von Klimazielen bereits benachteiligt. Der Druck der Öffentlichkeit steigt und Nachhaltigkeit nimmt in der Gesellschaft einen immer höheren Stellenwert ein.

So gibt es neben gesetzlichen Anforderungen – sei es auf UN-, EU- oder Bundesebene – auch kundenspezifische Anforderungen. Die Ermittlung des CO2-Fußabdruckes wird beispielsweise häufig durch den Kunden forciert.

Auch gibt es branchenspezifische Anforderungen. So werden Zulieferer in der Automobilindustrie zur Selbstauskunft bezüglich CSR und Nachhaltigkeit verpflichtet. Die Auftragsvergabe erfolgt abhängig von Erfüllung von Umwelt- und CSR-Vorgaben. Detaillierte Informationen zum Self-Assessment Questionnaire SAQ 4.0 finden Sie auf dieser Seite.

Von der Theorie in die Praxis

Fakt ist: In jedem Fall sind alle Unternehmen gleich welcher Größe und Branche aktiv aufgefordert, sich mit dem Thema der Nachhaltigkeit zu befassen, die Anforderungen für sich zu interpretieren und umzusetzen.

So weit so gut, wäre da nicht einerseits der Dschungel an Begriffen, Abkürzungen und Organisationen und andererseits die individuelle betriebliche Ausgangssituation! Dabei möchten wir Sie gerne unterstützen und erst einmal herausfinden, wo genau Sie aktuell stehen. Das stellen wir mittels einer Gap-Analyse fest und leiten hiervon Lösungsansätze ab.

Eine Möglichkeit ist der Aufbau eines Umweltmanagementsystems mit Zertifizierung nach ISO 14001. Umfassender, da sowohl Umwelt- als auch Energiemanagement nach ISO 50001 mit abgedeckt sind, ist EMAS.

EMAS – Eco-Management and Audit Scheme

EMAS ist ein branchenunabhängiges Managementsystem zur Steuerung und kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung. Es bietet sehr gute Voraussetzungen, bindende Verpflichtungen (sowohl gesetzliche Pflichten als auch freiwillig eingegangene Verpflichtungen) im Bereich Umwelt nachweislich umzusetzen. Vorteile für Unternehmen, die EMAS implementiert haben:

  • ➔ Sie sind nachweislich erfolgreich hinsichtlich ihrer Umwelt- und Nachhaltigkeitsperformance
  • ➔ Sie weisen legal compliance im Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit nach
  • ➔ Sie profitieren von finanziellen Vorteilen und Erleichterungen im Sinne der Regulierung
  • ➔ Sie haben Prozesse und Verantwortlichkeiten für die Nachhaltigkeitsthemen definiert (Governance- bzw. Managementaspekt)
  • ➔ Sie binden Beschäftigte aktiv und nachweislich mit ein

EMAS liefert laufend und ohne großen zusätzlichen Aufwand die Zahlen, Daten und Fakten, die Sie zukünftig bei der Aktualisierung und Pflege Ihres Nachhaltigkeitsberichtes benötigen. Die Prüfung und Validierung des Berichts erfolgen durch unabhängige staatlich zugelassene GutachterInnen.

Quelle: www.emas.de/einstieg

DNK – Deutscher Nachhaltigkeits­kodex

Der DNK ist ein Transparentstandard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, der für alle Rechtsformen geeignet ist, unabhängig von Größe und Branchenzugehörigkeit. Er dient als Instrument zur Reflexion der eigenen unternehmerischen Nachhaltigkeitsleistung. Für die Erstellung und Veröffentlichung der DNK-Erklärung darf die DNK-Datenbank kostenlos genutzt werden. Die formale Vollständigkeit des Berichts wird durch das DNK-Team sichergestellt.

Der DNK beleuchtet 20 Kriterien und Leistungsindikatoren. Eine Hälfte entfällt auf das Nachhaltigkeitskonzept, unterteilt in Strategie und Prozessmanagement. Die andere Hälfte bildet Nachhaltigkeitsaspekte aus den beiden Bereichen Umwelt und Gesellschaft ab.

Für die Berichterstattung gilt der Grundsatz comply or explain. Daten und Fakten zu gefragten Inhalten müssen geliefert werden. Wenn (noch) keine konkreten Aussagen getroffen werden können oder Aspekte nicht relevant sind, bedarf dies einer Erklärung.

Der Arbeitsaufwand liegt bei ca. 25 Arbeitstagen für die Erstellung der ersten DNK-Erklärung, die Dauer von Einreichung der Erklärung bis zur Veröffentlichung beträgt ungefähr überschauliche 6-8 Wochen.

Hier die Vorteile des DNK auf einen Blick:

Quelle: DNK

Unser Angebot für Sie

Wir unterstützen Sie von der Gap-Analyse gerne bis zur Zertifizierung oder Erstellung des Berichts. Unsere eigene Rechtsabteilung ermittelt die für Sie zutreffenden rechtlichen Anforderungen mit Fokus auf Rechtskonformität, entlang der gesamten Lieferkette.

Lassen Sie uns den Weg gemeinsam gehen!


Weitere Themen im Bereich Nachhaltigkeit & Klimaschutz

SAQ 5.0 – Nachhaltigkeit in der Lieferkette

Die verschiedenen Aspekte von Nachhaltigkeit in der Lieferkette

Viele Branchen liefern uns die Produkte für unseren Alltag und das tägliche Leben. Kleidung, Lebensmittel, Möbel, Heimtextilien, Kommunikationstechnik, Mobilität, aber auch Luxusgüter werden schon lange nicht mehr in unserer Nachbarschaft erzeugt, sondern weltweit eingekauft. In Zeiten der globalen Beschaffung von Rohstoffen, Produkten und Dienstleistungen erlangt das Thema Nachhaltigkeit eine immer größere Bedeutung. Die globale Erwärmung treibt das Streben nach der Minimierung des Energieverbrauchs und damit der Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen voran und verändert aktuell mehr und mehr unsere Gegenwart und Zukunft. Energie wird immer effektiver und effizienter eingesetzt, regenerative Energien rücken vermehrt in den Fokus. Der sorgsame Umgang mit der Natur, die sichere Vermeidung von Umweltverschmutzungen und -schäden gewinnen stets an Bedeutung.

Der CO2-Fußabdruck soll so klein wie möglich sein, weshalb sich auch Lieferanten aktiv mit Maßnahmen zu dessen Reduzierung beschäftigen sollen. Es gilt, Mitarbeiter global fair und gerecht zu behandeln und zu bezahlen, Kinderarbeit ist nicht tolerierbar. Arbeitsschutz ist eine wesentliche Aufgabe für alle Unternehmer und die Rechte aller arbeitenden Menschen sind weltweit zu achten.
Je globaler die großen Hersteller unserer täglichen Konsum- und Luxusgüter unterwegs sind, desto größer wird das Thema Nachhaltigkeit aufgehängt – und das in der gesamten Lieferkette. Im automotiven Umfeld, in der Zulieferung zu den großen OEM´s, sind die Lieferanten aktuell aufgerufen, umfassende Fragebögen zu allen Nachhaltigkeitsthemen zu beantworten. Mindestanforderungen sind definiert und bei Nichterfüllung der Anforderungen sind Maßnahmen zur Korrektur zu vereinbaren und umzusetzen.

In dieser Video-Reihe beschäftigen wir uns mit den wesentlichen Anforderungen an Lieferanten zu allen relevanten Nachhaltigkeitsthemen – und zeigen pragmatische Lösungsansätze und geben Tipps zu deren Umsetzung.

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Video-Link: https://youtu.be/JJuzHcenWKo

Menschenrechte

Nachhaltigkeit in der Lieferkette hat viele Aspekte. Einer, der im Fragebogen SAQ 5.0 für die Automobilindustrie abgefragt bzw. überprüft wird, ist die Wahrung und Achtung der Menschenrechte. Denn um nachhaltig zu produzieren, gehören menschenwürdige Arbeitsbedingungen, Freiheit, Gerechtigkeit, Sicherheit, Respekt und Würde ebenso dazu wie nachhaltige Materialien. Im folgenden Video geht Guido Heßbrüggen daher näher auf diese Punkte ein.

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Video-Link: https://youtu.be/nwnY8-SrOSo

Arbeitsschutz

In allen Unternehmen sind vom Unternehmer sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu schaffen. Diese sind durch nationale Gesetze, Branchenanforderungen und internationale Standards vorgeschrieben. Die Selbstverpflichtung zur Erfüllung all dieser Anforderungen kann in einer Arbeitsschutzrichtlinie fixiert sein oder in einer Unternehmenspolitik, die zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz verpflichtet. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber ein sicheres Arbeitsumfeld mit null Unfällen zu schaffen, bereit zu stellen und kontinuierlich weiter zu entwickeln.

Folgende Bereiche sind in diese Richtlinie oder Selbstverpflichtung Bereiche einzubeziehen:

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Video-Link: https://youtu.be/J5RCQ2o5DIY


Weitere Themen im Bereich Nachhaltigkeit & Klimaschutz

Nachhaltigkeit im Profifußball

DFL definiert Mindestkriterien für Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit muss fester Bestandteil des deutschen Profifußballs werden. Das hat die DFL im Mai beschlossen und Mindestkriterien in der Lizenzverordnung definiert. Ende des vergangenen Jahres wurde das Commitment für Nachhaltigkeit in ihren ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekten daher in die Präambel der Satzung aufgenommen. Im Mai folgte der Beschluss, dass Nachhaltigkeitskriterien im Lizenzierungsverfahren verankert werden.   Die Implementierung erfolgt schrittweise und wird in drei Kategorien unterteilt: Clubführung & -organisation, Umwelt & Ressourcen und Anspruchsgruppen. Insgesamt gibt es 23 Unterthemen, unter anderem Compliance & Verhaltenskodex, Lieferkettenmanagement, Energie, CO2-Emissionen, Diversität & Inklusion und Gesellschaftliches Engagement.   Die Richtlinien bauen aufeinander auf und müssen schrittweise erfüllt werden:  

Viele Vereine der 1. und 2. Bundesliga verfolgen bereits individuelle Strategien und Konzepte zur Nachhaltigkeit, z.B. die Erfassung des CO2-Fußabdrucks oder die Einführung eines Umweltmanagementsystems, wie z.B. der HSV.

 

Quelle: Sportschau, 07.08.2022 19.15 Uhr

Dabei unterstützen wir Sie gerne mit unserem Team aus BeraterInnen, mit besonderer Expertise in Nachhaltigkeits- und Umweltmanagement ebenso wie Informationssicherheit, und unserer Rechtsabteilung. Hier finden Sie unser konkretes Angebot mit detaillierteren Informationen über die Anforderungen der DFL: Angebot für Profi-Vereine zu Nachhaltigkeit  


Weitere Themen im Bereich Nachhaltigkeit & Klimaschutz

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40 Jahre msa-b

Zum Jubiläum wollen wir einen Blick in die Geschichte unseres Unternehmens werfen!

Ab in die Vergangenheit!