Braucht ein Consultant für Managementsysteme eine Rechtsabteilung?

28.04.2022

Ja, natürlich!

Denn was wären die ISO 14001, ISO 50001 und EMAS ohne ihre Listen der bindenden Verpflichtungen? Wie sollen die ISO 27001 und TISAX® ohne Beachtung des Datenschutzes funktionieren? Wie sind Arbeitssicherheit, ISO 45001 und die DGUV-Vorschriften in Einklang zu bringen?

Unsere Juristen und Berater führen Compliance Audits durch, unterstützen unsere Kunden bei der Bearbeitung der Rechts- und Genehmigungskataster und lassen Sie auch sonst nicht im Regen stehen.

In jeder Prozessbeschreibung stellt sich die Frage zur Übertragung von Unternehmerpflichten und die Einbindung der Mitarbeiter. Als Die Top Berater nutzen wir unsere Synergien und geben Antworten. Workshops für die Umsetzung von Handlungspflichten gehören ebenso zum Portfolio wie eine gesicherte kurzfristige Erreichbarkeit bei der allgemeinen Normen-Bearbeitung und vor (Re-)Zertifizierungen. Die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, das noch nicht endgültig definierte Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblowing) und die Erfüllung der Anforderungen von REACh sind aktuell die Themen, die den Unternehmen viel abverlangen und bei denen die Kunden auf uns zählen.

Und das Managementsystem dazu? Gibt es natürlich auch: Unsere Rechtsabteilung unterstützt bei der Implementierung der ISO 37301, der Norm des international zertifizierbaren Standards für Compliance.

Wem das noch nicht genug Gründe für eine eigene Rechtsabteilung sind: eine Syndikusanwältin kümmert sich um interne Rechtsfragen, die unsere Unternehmensgruppe betreffen.

Nur für eine Rechtsberatung selbst verweisen wir an die Kollegen in einer Kanzlei.

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40 Jahre msa-b

Zum Jubiläum wollen wir einen Blick in die Geschichte unseres Unternehmens werfen!

Ab in die Vergangenheit!