Hinweisgeberschutz-Gesetz

20.06.2023

Lange hat es gedauert – die Umwandlung der EU-Whistleblower-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern in nationales Recht, und nun ist es amtlich: 

  • Unternehmen ab 250 Beschäftigte müssen das geforderte Hinweisgeber-Schutzsystem zum 02.07.2023 implementiert haben. 
  • Unternehmen mit 50- 249 Beschäftigten sind zur Einrichtung bis zum 17.12.2023 verpflichtet.
     

Neben den Voraussetzungen an die verschiedenen Meldewege (mündlich/schriftlich/persönlich) für Beschäftigte und Personen, die mit dem Unternehmen (Beschäftigungsgeber) in Kontakt stehen, ist von den Unternehmen eine sogenannte „interne“ Meldestelle einzurichten. 

 Diese bearbeitet die Hinweise zu möglichen straf- und/oder bußgeldbewehrten Verstößen gegen Rechtsvorschriften, hält den gesetzlich geforderten Kontakt zu den Hinweisgebern und bringt die Verfahren zum Abschluss.  

 Die Aufgaben dieser internen Meldestelle stellen hohe Anforderungen an die Fachkunde (Qualifikation) der ausführenden Personen. Um dieser Voraussetzung gerecht zu werden, kann die Meldestelle auch von externen Dienstleistern geführt werden.  

Sie beschäftigen 50 Mitarbeiter und mehr? 

Dann stellen wir Ihnen unser Angebot der DIE TOP BERATER dazu vor: 

1) Aufbau eines individuellen Meldesystems entlang der gesetzlichen Vorgaben 

2) Erstellung eines Compliance-Notfallkonzeptes und Unterstützung bei den Transparenz- und Dokumentationspflichten 

3) Betreuung der vereinbarten Meldestelle und Bearbeitung der eingehenden Meldungen bis zum Abschluss des Verfahrens 

Sprechen Sie uns an, wir erstellen Ihnen gerne Ihr individuelles Angebot! 

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40 Jahre msa-b

Zum Jubiläum wollen wir einen Blick in die Geschichte unseres Unternehmens werfen!

Ab in die Vergangenheit!