Sonderprogramm der BAFA

16.04.2020

Bereits am 03.04.2020 hat das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle die bestehenden Förderprogramme für Unternehmensberatung zu einem neuen Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ zusammengeführt und erweitert.

So sind nun explizit Unternehmen antragsberechtigt, welche unter den wirtschaftlichen Folgen  aufgrund des Coronavirus leiden.

Betroffene Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100% auf in Rechnung gestellte Beratungsleistungen, maximal jedoch 4.000€! Die Umsatzsteuer wird nicht erstattet.

Zudem kommt die Reduzierung bürokratischer Hürden bei der Beantragung der Fördermittel.

Selbstverständlich ist die msab GmbH zugleassener BAFA-Berater für dieses Förderinstrument und gerne unterstützen wir Sie mit unseren Beratungsdienstleistungen dabei, die Corona-Krise schnell hinter sich zu lassen.

Sprechen Sie uns gerne an: https://msa-b.de/kontakt/

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40 Jahre msa-b

Zum Jubiläum wollen wir einen Blick in die Geschichte unseres Unternehmens werfen!

Ab in die Vergangenheit!