Sonderprogramm der BAFA
16.04.2020
Bereits am 03.04.2020 hat das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle die bestehenden Förderprogramme für Unternehmensberatung zu einem neuen Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ zusammengeführt und erweitert.
So sind nun explizit Unternehmen antragsberechtigt, welche unter den wirtschaftlichen Folgen aufgrund des Coronavirus leiden.
Betroffene Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100% auf in Rechnung gestellte Beratungsleistungen, maximal jedoch 4.000€! Die Umsatzsteuer wird nicht erstattet.
Zudem kommt die Reduzierung bürokratischer Hürden bei der Beantragung der Fördermittel.
Selbstverständlich ist die msab GmbH zugleassener BAFA-Berater für dieses Förderinstrument und gerne unterstützen wir Sie mit unseren Beratungsdienstleistungen dabei, die Corona-Krise schnell hinter sich zu lassen.
Sprechen Sie uns gerne an: https://msa-b.de/kontakt/